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   KG, 11.09.2000 - 24 W 8413/99   

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https://dejure.org/2000,9558
KG, 11.09.2000 - 24 W 8413/99 (https://dejure.org/2000,9558)
KG, Entscheidung vom 11.09.2000 - 24 W 8413/99 (https://dejure.org/2000,9558)
KG, Entscheidung vom 11. September 2000 - 24 W 8413/99 (https://dejure.org/2000,9558)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 16 Abs. 2 § 21 Abs. 3 § 28 Abs. 3
    Unzulässige Übertragung eines Einnahmeausfalls des Vorjahres in die nächste Jahresabrechnung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88

    Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des

    Auszug aus KG, 11.09.2000 - 24 W 8413/99
    Zwar ist es zulässig und möglicherweise auch geboten, zur Behebung einer Liquiditätsstörung, die dadurch entstanden ist, dass Wohngeldansprüche gar nicht oder nicht rechtzeitig durchsetzbar sind, eine Sonderumlage zu beschließen (BGHZ 108, 44 = NJW 1989, 3018 = MDR 1989, 898; OLG Stuttgart MDR 1983, 581).
  • KG, 28.01.1994 - 24 W 1145/93

    Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses; Anforderungen an eine nach

    Auszug aus KG, 11.09.2000 - 24 W 8413/99
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 28. Januar 1994 - 24 W 1145/93 - in NJW-RR 1994, 1105 und vom 30. November 1992 - 24 W 6947/91 - in NJW-RR 1993, 1105) dürfen ausnahmsweise im Wirtschaftsjahr noch nicht beglichene Verbindlichkeiten als Soll-Position in die Abrechnung aufgenommen werden, wenn die Klarheit der Abrechnung dadurch nicht beeinträchtigt wird und die Zusammensetzung der Wohnungseigentümergemeinschaft sich in der Zeit zwischen der Entstehung der nicht beglichenen Verbindlichkeit und dem Abrechnungsbeschluss nicht verändert hat.
  • KG, 30.11.1992 - 24 W 6947/91
    Auszug aus KG, 11.09.2000 - 24 W 8413/99
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 28. Januar 1994 - 24 W 1145/93 - in NJW-RR 1994, 1105 und vom 30. November 1992 - 24 W 6947/91 - in NJW-RR 1993, 1105) dürfen ausnahmsweise im Wirtschaftsjahr noch nicht beglichene Verbindlichkeiten als Soll-Position in die Abrechnung aufgenommen werden, wenn die Klarheit der Abrechnung dadurch nicht beeinträchtigt wird und die Zusammensetzung der Wohnungseigentümergemeinschaft sich in der Zeit zwischen der Entstehung der nicht beglichenen Verbindlichkeit und dem Abrechnungsbeschluss nicht verändert hat.
  • OLG Stuttgart, 17.01.1983 - 8 W 451/82

    Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess

    Auszug aus KG, 11.09.2000 - 24 W 8413/99
    Zwar ist es zulässig und möglicherweise auch geboten, zur Behebung einer Liquiditätsstörung, die dadurch entstanden ist, dass Wohngeldansprüche gar nicht oder nicht rechtzeitig durchsetzbar sind, eine Sonderumlage zu beschließen (BGHZ 108, 44 = NJW 1989, 3018 = MDR 1989, 898; OLG Stuttgart MDR 1983, 581).
  • KG, 02.12.2002 - 24 W 92/02

    Mithaftung des Ersteigerers für Wohngeldausfälle vor dem Zuschlag

    Für die Nachtrags-Umlage muss die Zusammensetzung der aufgelaufenen Wohngeldrückstände genau nach den zwischenzeitlichen Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen und auch nach den Wohnungen des zahlungsunfähigen Wohnungseigentümers festgestellt werden (KG WM 2001, 355 = ZWE 2001, 381 = DWE 2001, 117 = KGRep 2001, 209).
  • LG Stuttgart, 20.12.2017 - 19 S 54/16

    Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis hinsichtlich der Feststellung

    Die Wohnungseigentümer müssen die Ursache der Liquiditätsstörung erkennen und verschiedene Möglichkeiten ihrer Behebung erwägen können, damit sie nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung eine als solche deutlich erkennbare Sonderumlage beschließen können (KG ZWE 2001, 381).
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